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BVerwG, 23.11.1954 - I C 203.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1955, 334
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53
Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1954 - I C 203.53
Wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 - (vgl. NJW 1954 S. 1054, DVBl. 1954 S. 501, DÖV 1954 S. 532) mit eingehender Begründung dargelegt hat, widerspricht die in § 9 Abs. 2 PBefG für die Zulassung zum Personenbeförderungsgewerbe vorgeschriebene Bedürfnisprüfung dem Art. 12 Abs. 1 GG.Dabei hätte auch berücksichtigt werden müssen, daß die Beurteilung der Frage, ob die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes im Einzelfall den Interessen des öffentlichen Verkehrs zuwiderläuft, sich nach verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten richtet und deshalb im Ermessen der Verwaltung liegt (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 - a.a.O.).